Ferienhaus Stilblüte


Allgemeine Geschäftsbedingungen für unsere Gäste

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Hausordnung Stilblüte.pdf
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  1.   Allgemeines

    1.      Vermieterin ist Sylvia Grieger, Zwenzow Nr. 32, 17237 Userin. Vermietet wird ein privates Ferienhaus.

    2.      Vertragspartnerin ist Sylvia Grieger (nachfolgend „Vermieter“ genannt) und der Mieter/Feriengast, der die Unterkunft im angemieteten Zeitraum auch selbst bewohnt. Eine Anmietung für/an DRITTE ist ausgeschlossen.

    3.      Das Ferienhaus darf höchstens mit der im Vertrag vereinbarten Anzahl von Personen bewohnt werden. Für Ausnahmen ist eine schriftliche Zustimmung des Vermieters erforderlich. Überzählige Personen können vom Vermieter abgewiesen werden.

    4.      Ein verbindlicher Anspruch auf Vermietung der Unterkunft für den vereinbarten Zeitraum entsteht erst mit Übersendung  einer Buchungsbestätigung des Vermieters an den Mieter. Die Übersendung der Buchungsbestätigung erfolgt nach Eingang der Anzahlung auf dem Konto des Vermieters, per E-Mail oder Fax. 

    5.      Haustiere sind nicht gestattet, falls keine anders lautende schriftliche Vereinbarung zwischen Vermieter und Mieter vorliegt.

    6.      Im Ferienhaus ist das Rauchen  grundsätzlich in allen Räumen untersagt. Geraucht werden darf auf der Terrasse.

    7.      Eine Hausordnung liegt im Ferienhaus aus. Sie ist Vertragsbestandteil. Eine  Nichteinhaltung ist ein sofortiger Kündigungsgrund. Auf Nachbarn ist Rücksicht zu nehmen.

    8.      Für die Reinhaltung des Mietobjektes während der Mietzeit ist der Mieter verantwortlich. Bei der Abreise übergibt der Mieter die Wohnung besenrein und entsorgt den Müll getrennt nach Restmüll, Papier, Wertstoffe und kompostierbaren Stoffen (s. Hausordnung). Die Endreinigung erfolgt durch den Vermieter zu den unter Preisen angegebenen Konditionen.

    9.      Die Nutzung von Zelten oder Wohnmobilen auf dem Grundstück ist nicht gestattet.

    Miete

    1.       Der Mietpreis geht aus dem Vertrag hervor. Der Mietvertrag wird rechtskräftig mit Eintreffen des unterschriebenen Vertrages bei der  Vermieterin.  Mit Vertragsabschluß wird eine Anzahlung in Höhe von 40% des Mietpreises fällig. Die Anzahlung ist zeitgleich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen, mit der Absendung des unterschriebenen Vertrages an den Vermieter auf das Konto zu leisten. Maßgebend ist das Datum des Zahlungseinganges.                                                                                                                                                                      

    2.      Geht innerhalb von 7 Tagen  nach Eingang des Vertrages bei der Vermieterin  die Anzahlung auf dem Konto der Vermieterin ein, gilt die Buchung als rechtswirksam und der Mieter erhält eine schriftliche Buchungsbestätigung per E-Mail oder Fax.  Der Gesamtbetrag wird zeitgleich mit der Überlassung des Ferienhauses incl. sämtlicher Einrichtungsgegenstände für den Mietzeitraum  fällig. Er kann per Bank überwiesen werden oder in Bar vor Ort bei der Vermieterin bezahlt werden. Eine Kartenzahlung ist bei der Vermieterin vor Ort, nicht möglich.

    3.      Unkostenbeiträge für Serviceleistungen werden mit Erbringungsdatum in bar fällig.

    4.      Die vereinbarten An- und Abreisetermine sind bindend. Die Mietzeit beginnt am Anreisetag um 16,00 Uhr und endet am Abreisetag um 10,00 Uhr. Bei verspäteter Anreise oder vorzeitiger Abreise des Mieters ist der volle Mietpreis gemäß Mietvertrag zu entrichten. Eine Rückerstattung von Kosten – ganz oder anteilig – ist ausgeschlossen.

    5.      Will der Gast den Mietvertrag vor Anreise kündigen, muss dies in schriftlicher Form geschehen und untenstehende Stornierungsgebühren werden fällig.

    Ab 30 Tage vor Anreise zahlt der Gast wenn er storniert 40% des Mietpreises.

    Ab 20 Tage vor Anreise zahlt der Gast wenn er storniert 60% des Mietpreises.

    Ab 10 Tage vor Anreise zahlt der Gast wenn er storniert 80% des Mietpreises.

      Ab   7 Tage vor Anreise zahlt der Gast wenn er storniert 100% des Mietpreises.

     

    6.    Wir empfehlen unseren Gästen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.

     

    Haftung

    1.      Die Benutzung / Nutzung des Hauses, des Grundstückes und aller Einrichtungen auf dem Grundstück erfolgt auf eigene Gefahr.

    2.      Der Mieter haftet für selbst verursachte Schäden am und im Ferienhaus incl. dem Hausrat und der Möbel während seiner Nutzung in voller Höhe. Schäden die der Mieter an Einrichtungsgegenständen (z.B.: Brandflecken, Glasbruch usw.) verursacht sind unverzüglich dem Vermieter  mitzuteilen. Diese werden ihm in Rechnung gestellt und sofort in bar beglichen.

    3.      Für kurzfristigen Ausfall von Einrichtungsgegenständen, öffentlicher Versorgung usw. kann der Vermieter nicht haftbar gemacht werden; eine Preisminderung ist ausgeschlossen. Das Gleiche gilt für höhere Gewalt. Verluste und Abweichungen von der Inventarliste sind den Vermietern binnen zwei Tagen nach Mietbeginn mitzuteilen.

    4.      Eine Änderung der Ausstattung der Wohnungen bleibt den Vermietern vorbehalten.

    5.      Für Wertgegenstände haftet der Vermieter nicht.

    6.      Die Nutzung des auf dem Grundstück zur Verfügung gestellten PKW-Stellplatzes erfolgt auf eigene Gefahr. Für eventuell auftretende Schäden am Fahrzeug des Mieters (z.B. durch Tiere, herab fallende Äste usw.) übernimmt der Vermieter keine Haftung.

    7.      Für Unfälle jeglicher Art wird durch die Vermieter keine Haftung übernommen.

    8.      Für Störungen des Buchungsvorganges bzw. -abwicklung infolge höherer Gewalt, Streik oder Übermittlungsstörungen im Kommunikationsnetz wird keine Haftung übernommen.

    9.      Die Haftung der Vermieter beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

    10.    Die Haftung der Vermieter bei einfacher Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.

          Schlussbestimmungen

    1.      Wenn oben stehende einzelne Bestimmungen der „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ unwirksam sein oder werden sollten, so bleiben davon die übrigen Bestimmungen unberührt.

    2.      In diesem Fall muss sich dann um eine zulässige Bestimmung bemüht werden, die der beabsichtigten Regelung möglichst nahe kommt.

    3.      Der Mieter erkennt die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ mit Unterschrift des Vertrages an und verpflichtet sich zu einem sorgsamen Umgang mit dem Ferienhaus, Inventar und Schlüsseln.

    4.      Bei Verstößen gegen die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ behalten sich die Vermieter das Recht zur fristlosen Kündigung des Mietvertrages vor. Ein Anspruch des Mieters auf Rückerstattung des Mietpreises – ganz oder anteilig – besteht in diesem Falle nicht.

    5.      Gerichtsstand ist Neustrelitz.

    6.      Zwenzow im Dezember 2023